Risikomanagement

Reportings und Jahresberichte für die Organe einer Gesellschaft

Assicura AG präsentiert Ihnen einen Jahresbericht Ihres Versicherungsportefeuilles. Der Inhalt ist eine Zusammenfassung der aktiv verwalteten Policen sowie den nicht versicherten Policen und Risiken. Es werden konkrete Handlungsempfehlungen abgegeben. Wenn es die Situation des Kunden erlaubt, agieren wir gleichzeitig proaktiv mit Versicherungen, die neu auf den Markt gekommen sind, sollten diese adäquat und gut sein. Das Ziel des Kunden verlieren wir damit nie aus den Augen und es ist immer im Zentrum unserer gemeinsamen Handlungen. Somit entwickelt sich Ihr Versicherungspaket immer dynamisch mit der Entwicklung Ihres Unternehmens und stellt sicher, dass Sie heute wie morgen kostenoptimiert versichert sind.

Organhaftung nach Aktienrecht

Bestimmte Funktionsträger einer Aktiengesellschaft werden als Organe bezeichnet, weil sie für das Funktionieren der juristischen Person ebenso lebenswichtig sind wie menschliche Organe für eine natürliche Person. Mit der Organstellung ist auch eine persönliche Haftung verbunden.

Haftung des Verwaltungsrates und der mit der Geschäftsführung befassten Personen

Die persönliche Haftung des VR und der obersten Geschäftsleitung einer Aktiengesellschaft ergibt sich aus Art. 754 OR, der in der Praxis wichtigsten Anspruchsgrundlage. Sie betrifft formelle und faktische Organe:

  • Formelle Organe sind alle Personen, die formell bestimmt oder gewählt und im Handelsregister eingetragen sind, also alle Verwaltungsratsmitglieder und Mitglieder der Geschäfts- (Konzern-) leitung und Direktion.

  • Faktische (de-facto- oder materielle-) Organe sind Personen, die tatsächlich Organfunktionen erfüllen ohne formell dazu bestellt zu sein. Die Abgrenzung zu Arbeitnehmern oder zu Beauftragten, die nicht nach Aktienrecht haften, ist dabei in der Praxis nicht immer einfach. Nach der Rechtsprechung sind faktische Organe Personen, die die Geschäftsführung besorgen und die Willensbildung der Gesellschaft massgeblich beeinflussen. Dazu können im Einzelfall folgende Personen gehören: – Mitarbeiter der Gesellschaft (z.B. ein Betriebsleiter oder Prokurist) – ein Hauptaktionär, der nicht im VR vertreten ist – Führungskräfte einer Holding- oder Muttergesellschaft – Mitglieder eines Beirates – externe Berater (Anwälte, Unternehmensberater, Banker), aber nur, wenn sie die Geschäftsführung mitbesorgen, Weisungen erteilen oder an   Entscheidungen aktiv mitwirken, nicht bereits, weil sie die Organe beraten und Entscheide vorbereiten.

Wie sieht die Haftung bei anderen Gesellschaftsformen aus?

Die Aktiengesellschaft ist die am weitesten verbreitete Rechtsform in der Schweiz. Die Gesetzesvorschriften über andere Rechtsformen verweisen häufig auf die aktienrechtlichen Bestimmungen über die persönliche Verantwortlichkeit von Organen, so bei der GmbHBanken und Genossenschaften. Oder es gilt das allgemeine Haftpflichtrecht mit ähnlichen Konsequenzen, so bei Vereinen und Stiftungen.

Für wen eignen sich die Risikoreports

Folgende Zielgruppen profitieren von einem Jahresbericht! Verwaltungsräte Organe nach OR 754 Treuhänder für sich und deren Kunden Aufsichtsbehörden / Gemeinden Versicherungsverantwortliche einer Firma.